Letzte Aktualisierung: 14.12.2022

Seltene Vogelarten werden durch zentrale Meldestellen geprüft. Dabei gibt es eine abgestimmte Arbeitsteilung zwischen der bundesweiten "Deutschen Avifaunistischen Kommission" (DAK) und der "Avifaunistischen Kommission für Berlin-Brandenburg" (AKBB).

Besonders seltene Vögel und besonders schwer bestimmbare Vogelarten (bzw. deren Unterarten) werden an die DAK gemeldet, deren Geschäftsstelle sich beim Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) befindet. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise auf der Homepage der DAK (insbesondere den Meldebogen). Die aktuelle Meldeliste ("Nationale Meldeliste") wurde nach der letzten Aktualisierung vom 01.01.2019 überarbeitet und gilt ab dem 01.01.2023. Zur Meldeliste gelangen Sie hier.
Weitere seltene Vögel auf der Liste der meldepflichtigen Vögel werden bei AKBB gemeldet, die bei der "Arbeitsgemeinschaft Berlin-Brandenburgischer Ornithologen" (ABBO) angesiedelt ist. Die meldepflichtigen Vögel werden durch entsprechende Warnzeichen bei www.ornitho.de angezeigt.

Die Meldungen sehr seltener Vögel an die Seltenheitenkommissionen sind sehr wichtig. Erst durch die Anerkennung eines Nachweises dieser sehr seltenen Arten durch die entsprechenden Kommissionen wir dieser zitierfähig. Die Nachweise werden durch die DAK in der DDA-Schriftenreihe „Seltene Vögel in Deutschland" bzw. in der OTIS-Zeitschrift der ABBO veröffentlicht.