Rote-Liste-Arten

Die BOA ist verantwortlich für die Überarbeitung der Roten Liste der Brutvögel Berlins, aktuell  mit Stichdatum November 2013. Dazu dient die bisherige Liste als Basis (Witt, K. (2003), Berl. ornithol .Ber. 13, Heft 2, S. 173-194). Aus den eingelaufenen Daten der vergangenen Jahre ergeben sich bisher z. T. lückige Informationen zu Bestandsgrößen und -trends der zu bewertenden Arten. Die aus potenziell ergiebigen Gebieten gemeldeten Zufallsbeobachtungen lassen in der Regel keinen Schluss zu, ob dort versucht wurde, alle Reviere zu erfassen. Quantitative Aussagen sind auf diese Weise stark eingeschränkt. Auch vor dem Hintergrund der regelmäßig fortzuschreibenden Roten-Liste aller 6 Jahre sieht sich die BOA in der Pflicht, eine Methode zu entwickeln, welche künftige Zu- oder Abnahmen des zu berücksichtigenden Artenspektrums zuverlässig anzeigen können.

Um belastbare Zahlen zu erheben, wird die BOA ab 2013 nach einem systematischen Ansatz arbeiten, welcher auf der BOA-Veranstaltung vom 21.03.2013 vorgestellt wurde. In definierten Gebieten, für die sich BOA-Mitglieder bewerben können, werden ganzflächige Kartierungen im Hinblick auf eine konkrete Artenauswahl durchgeführt.

Weitere Details sind in der neuen Rubrik Rote-Liste-Monitoring im Menü Programme nachzulesen.



Nachkartierung Rauchschwalbe  Koordination: Toni Becker
 

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Foto: Christian Deschka

Da 2012 viele ehemals bekannte Brutplätze der Rauchschwalbe in Berlin noch nicht kontrolliert wurden, soll die Erfassung 2013 fortgesetzt werden.
Vor Beginn der Erfassung stimmen Sie sich bitte mit dem Koordinator der Erfassung ab. Sobald Toni Becker die Zusammenstellung der relevanten Gebiete erstellt hat wird diese allen BOA-Mitgliedern zugemailt und auf unserer Homepage veröffentlicht.


Methodische Vorgabe für die Erfassung der Rauchschwalbe wie 2012, d.h.
- Zwei bis drei Begehungen
- Phase I - Zeit der ersten Brut, d.h. Mitte Mai bis Juni
- Phase II - Zweitbrut, d.h. Juli (bis Mitte August)
- Bei nur einer möglichen Begehung ist Phase I prioritär
- Phase II vor allem für Nachweise bisher unbekannter oder Bestätigung unregelmäßiger Vorkommen
Bei Bedarf erfolgt eine Kontrolle nicht einsehbarer Steganlagen durch den Koordinator vom Kanu aus. Bitte nehmen Sie entsprechend Kontakt auf.